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Änderung der Hinzuverdienstregelung bei vorzeitigen Altersrentnern
Zum 01. Juli 2007 wurde der zulässige Hinzuverdienst für Rentner erhöht. Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und regelmäßig mehr als 350 Euro monatlich neben ihrer Altersrente hinzuverdienen, erhalten dann zwar nur noch eine "Teilrente", aber ein Hinzuverdienst wird erstmals über den Grenzbetrag möglich. Der Kürzungsbetrag bei der Rente richtet sich nach der Höhe des Hinzuverdienstes. (Achtung ! Änderung ab 01.01.2008 auf 400 EURO erhöht)
Eine Teilrente kann in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt werden. Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die ein Drittel Rente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.
Teilrentenbezieher können zweimal im Jahr den doppelten Betrag verdienen (z.B. durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld), ohne ihre Rentenzahlung zu gefährden.
Während Neurentnern die individuellen Hinzuverdienstgrenzen im Rentenbescheid mitgeteilt werden, sollten Personen, die schon länger Rente beziehen, ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen bei ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
ACHTUNG !! Die vorgenannte Hinzuverdienstgrenze hat nichts mit der Mini-Job Grenze von 400 Euro zu tun. Wenn ein Altersrentner, der das 65. Lebenjahr noch nicht vollendet hat, einen Mini-Job mit vollen 400 Euro ausführt, wird die Rente ab 01.07.2007 auf jeden Fall gekürzt. Nach alter Regel fiel sie ganz weg.
(Quelle: Rentenversicherung-Bund Pressemitteilung v. 13.06.2007)
Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner Rentner können ab 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Ein entsprechendes Gesetz, nach dem Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag bis 400,- Euro hinzuverdienen dürfen, ohne Abstriche bei der Rente befürchten zu müssen, ist heute verkündet worden. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft..
(Quelle: Rentenversicherung-Bund Pressemitteilung v. 11.04.2008)
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