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Mehr Schutz bei Kontopfändungen PDF Drucken E-Mail
Samstag, den 30. Januar 2010 um 00:00 Uhr
Mehr Schutz bei Kontopfändungen: Das neue P-Konto

Das Bundeskabinett hat am 5. September 2007 einen Gesetzesentwurfzur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. (In Kraft aber erst zum 1.7.2010)

 


Mit dem Entwurf soll ein neues Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt werden, auf dem der Schuldner für sein Guthaben einen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von monatlich 985,15 € erhält. Dieser Betrag ist ein Pfändungsfreibetrag gemäß § 850c ZPO und stellt einen "Basispfändungsschutz" dar. Die Bank richtet auf Antrag ein P-Konto ein, bzw. stellt das bestehende Konto um. Alle Einnahmen auf dem Konto von dritter Seite, egal of Lohn, Sozialleistungen o.a. werden ab Monatsbeginn bis 985,15 € als pfändungsfrei markiert. Übersteigen die Einnahmen diesen Freibetrag, sind die übersteigenden Beträge pfändbar. Sind die monatlichen Einnahmen geringer als der Freibetrag, wird die Differenz als Vortrag zum Freibetrag des Folgemonats hinzugerechnet. Damit werden die Pfändungsgrenzen automatisch angepasst.

 

Bei Nachweis höherer Pfändungsfreibeträge kann eine gerichtliche Entscheidung der Bank vorgelegt werden. Auf diese Weise soll es dem Schuldner ermöglicht werden, seinen laufenden Verpflichtigungen -wie Miete, Unterhalt etc.- nachzukommen, ohne dass Gläubiger das Kontoblockieren können.

 

Die Einführung des P-Kontos erfolgt nach langer Wartezeit zum 01.07.2010 (BGBl I 2009, 1707; dazu Ehlers, NWB 2009,2749, 2757 f.)