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Samstag, den 30. Januar 2010 um 00:00 Uhr |
Steuersatzänderung von 19% auf 7% für Übernachtungsleistungen
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden Beherbergungsleistungen bzw. Hotelübernachtungen ab 1.1.2010 statt mit 19% nur noch mit 7% Umsatzsteuer belastet. Im Rahmen dieser Umstellung ergeben sich viele Einzelfragen. So gehen viele Unternehmen jetzt dazu über, Übernachtungen für ihre Arbeitnehmer nur noch ohne Frühstück zu buchen, da das Frühstück i.d.R. mehr als 4,80 € kostet und der Mehrbetrag der Lohnsteuer unterworfen werden müsste. Lesen sie weiter...
Die OFD-Karlsruhe hat auf ihrer Website folgende "Information zur Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen ab 1.1.2010" veröffentlicht. Bitte klicken sie hier
Das BMF-Schreiben vom 05. März 2010 enthält ebenfalls wichtige Anwendungsregelungen und Beispiele. Bitte klicken sie hier
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. März 2010 um 21:18 Uhr |