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Steuerberatung
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Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 09. August 2007 um 21:48 Uhr

Person

In der klassischen Steuerberatung gehören folgende Tätigkeitsschwerpunkte zum "Tagesgeschäft":


Steuerererklärungen
> Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Unternehmer
> Körperschaftsteuererklärungen für Gesellschaften
> Feststellungserklärungen für Gemeinschaften und Personenunternehmen
> Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen für Unternehmen
> Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuererklärungen

mit Beratung zu allen Problemen der Besteuerung

Steuerdeklaration

> Lohnsteueranmeldungen
> Umsatzsteuervoranmeldungen, Zentrale Meldungen (ZM)

Steuerbescheidprüfung


Steuerdurchsetzungsberatung

> Ausarbeitung von Lösungsansätzen für steuerliche Problemfälle
mit Unterstützung von Datenbanken

Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
> Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte


Klageverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

> uneingeschränkte Zulassung bei allen Finanzgerichten und beim BFH in München


Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren vor den Finanzbehörden und Steuerfahnungsstellen
> z.B. bei Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung
> Betreuung von Steuerfahnungsprüfungen


Steuergestaltungsberatung und Steuerplanung
> Beratung bei der Wahl der Unternehmensform
> Investitionsplanung und -entscheidung
> Nachfolgeregelung aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht
> Steuersparmodelle und Anlageformen