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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, den 09. August 2007 um 21:48 Uhr |
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In der klassischen Steuerberatung gehören folgende Tätigkeitsschwerpunkte zum "Tagesgeschäft":
Steuerererklärungen > Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Unternehmer > Körperschaftsteuererklärungen für Gesellschaften > Feststellungserklärungen für Gemeinschaften und Personenunternehmen > Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen für Unternehmen > Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuererklärungen
mit Beratung zu allen Problemen der Besteuerung
Steuerdeklaration > Lohnsteueranmeldungen > Umsatzsteuervoranmeldungen, Zentrale Meldungen (ZM)
Steuerbescheidprüfung
Steuerdurchsetzungsberatung > Ausarbeitung von Lösungsansätzen für steuerliche Problemfälle mit Unterstützung von Datenbanken
Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren > Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte
Klageverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof > uneingeschränkte Zulassung bei allen Finanzgerichten und beim BFH in München
Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren vor den Finanzbehörden und Steuerfahnungsstellen > z.B. bei Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung > Betreuung von Steuerfahnungsprüfungen
Steuergestaltungsberatung und Steuerplanung > Beratung bei der Wahl der Unternehmensform > Investitionsplanung und -entscheidung > Nachfolgeregelung aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht > Steuersparmodelle und Anlageformen |