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Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens
Mit den Inhalten des Jahresabschlusses, den Bilanzkennzahlen und -analysen sowie den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Folgen setzen sich nur wenige Unternehmer auseinander.
Es wird meist ein Standard-Jahresabschluss erstellt. Verbunden mit einem "Kontennachweis" und dem Abschreibungsverzeichnis wird er der Bank und dem Finanzamt eingereicht.
Doch wie ermitteln sich diese Bilanzansätze? Durch eine Bewertung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), als reine Handelsbilanz? Oder durch Bewertung und Ausnutzung steuerlicher Vorschriften, also als Steuerbilanz? Für Einzelunternehmen und kleine Gesellschaften fällt diese Unterscheidung in der Regel zu Gunsten der Steuerbilanz aus, um die Kosten einer getrennten Bankbilanz nach HGB einzusparen. Durch das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird sich dieser Zustand demnächst gründlich ändern.
So lange keine anderen Planungen vorliegen, wird keiner eine Änderung erwarten. Wenn aber zum Beispiel ein Software-Unternehmen bewertet werden soll, z.B. wegen Veräußerung, Anteilsverkauf, Finanzierung oder ähnliches, geht es um Fakten, wie Höhe des Anlagevermögens, Höhe des Kapitals, Höhe der Gewinne, etc.
Wenn man sich vor Augen führt, dass ein solches Unternehmen zur Produktionsreife umfangreiche Investitionen tätigen muss, stellt sich die Frage, ob diese Vorlaufkosten bereits die laufenden Gewinne geschmälert haben.
Nach Handels- und Steuerrecht dürfen die Aufwendungen (meist Lohnkosten) nicht aktiviert werden und stellen damit keinen Vermögenswert dar. Gleichwohl beginnt erst mit der Produktionsreife der Wert der Entwicklung den Gewinn zu bringen. Ist es also notwendig, diese Vorlaufkosten zu aktivieren um den Vermögenswert zu schaffen. Dazu muss man zwingend auf die internationale Bilanzierung nach IAS/IFRS umstellen. Bei diesen Bilanzierungsvorschriften sind die selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Alles das wird demnächst auch nach Deutschem HGB möglich sein.
Aber auch innerhalb der Handels- und Steuerbilanz gibt es diverse Bewertungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten um dem Anliegen des Unternehmers nahe zu kommen. Je höher beispielsweise die Eigenkapitalquote ausfällt, desto günstiger wird das Fremdfinanzierung ausgegeben, weil das Bankrisiko geringer wird. Es gehört daher zu den Aufgaben des Bilanzerstellers, den Jahresabschluß den Bedürfnissen anzupassen.
Ebenso gehört es aber auch zur Kunst der Jahresabschlussberatung zu erkennen, ob Transaktionen sinnvoll sind, die ein günstigeres Bilanzbild erzeugen oder keine Liquidität binden. Zum Beispiel:
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden auf der Aktivseite offen von den Vorräten abgesetzt, statt sie auf der Passivseite der Bilanz unter Verbindlichkeiten auszuweisen. Es könnten Immobilien bzw. andere Gegenstände des Anlagevermögens auf gesonderte Gesellschaften verlagert werden; oder schlichtweg die Finanzierung durch Leasinggesellschaften durchgeführt werden.
Die reduzierte Bilanzsumme erhöht nicht nur die Eigenkapitalquote, sondern wirkt sich auch positiv auf die Entwicklung zahlreicher anderer Kennzahlen aus.
Weitere Gestaltungen sind z.B. stille Gesellschafter als Einlagengeber. Hier kann der Unternehmer selber in verlustreichen Anfangsjahren die Verluste abschöpfen und privat verwerten, oder es wird eine Mezzanine-Finanzierung erwogen. Dabei weist das Kapital Eigenkapital-Charakter auf und wird zumeist in Form von Genussrechten oder stillen Beteiligungen aufgenommen.
Langfristig ist die Kapitalstruktur beispielsweise dadurch zu erhöhen, dass Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligungen hinzu gezogen werden (private equity). Vorteil dabei ist, dass keine Kreditrückzahlung und -zinsen anfallen, und die Partner gleiche Interessen verfolgen, nämlich die Steigerung des Unternehmenswertes. Das gebündelte Fachwissen des Managements führt zu einem Synergieeffekt.
FAZIT: Der Jahresabschluss ist aus vorgenannten Gründen die " VISITENKARTE IHRES UNTERNEHMENS ".
Das Bundeskabinett hat Mitte Mai 2008 den Gesetzesentwurf für das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beschlossen. Lesen sie hier, was sich ab 2009 in den Jahresabschlüssen ändern soll.
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