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Der Dienstwagen als Bindung an den Arbeitsplatz und Steuervorteil für den Arbeitnehmer
Studien haben ergeben, dass durch die Gestellung eines Firmenwagens die Bindung an den Arbeitsplatz grösser wird und die Zufriedenheit der Arbeitnehmer steigt. Das sollte nicht nur für die Führungskräfte gelten, sondern auch allen Mitarbeitern angeboten werden, die bereit sind, auf Teile ihres Gehaltes zu Gunsten eines Firmenwagens zu verzichten. Dann Fährt der Mitarbeiter einen geleasten Dienstwagen und spart nicht nur die Finanzierung des Autos, sondern kann auch noch eventuelle Firmenrabatte und besondere Leasingkonditionen oder Full-Service-Pakete über die Firma nutzen.
In 1997 eröffnete der BFH durch Urteil (Az. VI B 83/97) Unternehmen die Möflichkeit, Geschäftswagen im Wege der Gehaltsumwandlung für Mitarbeiter bereitzustellen. Der BFH stellte abschließend klar, dass die Gehaltsumwandlung - von Barlohn in einen Sachbezug - eine steuerlich zu berücksichtigende Gehaltsverwendung ist.
Beim Modell "Geschäftswagen per Gehaltsumwandlung" wird ein Teil des Bruttogehalts mit den Leasingraten für ein Dienstfahrzeug verrechnet, dass auch privat genutzt werden kann. Allerdings wird das Gehalt um den geldwerten Vorteil (hier die 1%-Regelung + Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte 0,03%) wieder erhöht. Das heißt, dass für die private Nutzung der Steuervorteil gekürzt wird.
Damit dieses Modell einen Sinn macht, ist es erforderlich, dass eine exakt formulierte vertragliche Vereinbarung besteht und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte so kurz wie möglich ist. Hinzu kommt die Faustformel zum Tragen: Je günstiger der Bruttolistenpreis des Leasingfahrzeuges ausfällt, desto niedriger fällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils (Privat-Nutzung) aus.
Folgende Berechnung wird angestellt: Bruttolohn abzüglich Gehaltsumwandlung, zuzüglich geldwerter Vorteil = Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, KiSt, Soli und Sozialabgaben. Bemessungsgrundlage abzüglich der vorgenannten Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen = Nettogehalt. Nach dem Vertragsinhalt werden die laufenden Betriebskosten, wie Tanken, Versicherung, Steuern und Repapraturen vom Mitarbeiter selber getragen, weil es sein -über die Firma geleaster- PKW ist. Der Steuervorteil liegt eindeutig in der Brutto-Entgeltumwandlung, die zu keinem Ausgezahlten Arbeitslohn führt und somit nicht zu berücksichtigen ist. Allerdings ist die Verwendung des PKW für Fahrten zur Arbeitsstelle als Sachbezug zu werten und muss doch dem Bruttolohn zugerechnet werden.
Wenn nun die Anschaffungskosten des PKW hoch sind und gegebenenfalls auch noch der Weg zur Arbeit viele Kilometer weit ist, erhöhen sich die Berechnungsgrundlagen so sehr, dass die Ersparnis bei den o.g. Abzügen so sehr, dass sich kein Vorteil mehr ergibt.
Für Berechnungen und Beratungen stehen wir ihnen gerne zur Seite. Bitte kontaktieren sie uns.
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