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Family Office
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Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, den 03. Januar 2010 um 00:00 Uhr

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SIE HABEN DIVERSE VERMÖGENSWERTE FÜR DIE SIE:


...bisher viel Zeit mit Banken, Investmentgesellschaften, Versicherungen und Immobilienfachleuten verbracht haben.

Sie wollten ihr Geld gewinnbringend anlegen und gleichzeitig möglichst wenig Steuern zahlen. Steueroptimierte Immobilien- und Rentenfonds, Nullkupon- und niedrig verzinste Anleihen, Beteiligungen oder die gezielte Verlagerung von Zins- in Spekulationsanlagen einsetzen. Hat sich der Aufwand gelohnt?

Die Überwachung der Vermögensentwicklung und der Risiken erfordert fachübergreifende Kenntnisse und viel Bürotätigkeit. Hinzu kommen laufende steuerliche und juristische Änderungen, die eine frühzeitige Weichenstellung erfordern. Beispiele: Abgeltungsteuer, Finanzkrise in 2008 und Folgen



...bisher keine Zeit aufwenden mussten, da Sie erst jetzt durch eine Erbschaft oder Versicherungsauszahlung zu größerem Vermögen gekommen sind.

Nun stehen Sie erstmals vor einer Problematik, die Sie ohne fachmännische Hilfe nicht bewältigen können. Es fehlt Ihnen der "rote Faden", den es zu verfolgen gilt.



...den neutralen und unabhängigen Verwalter und Planer suchen.

Es ist eine Frage des Vertrauens, mit wem Sie Ihre Planungen durchführen. Vielleicht haben Sie auch noch nicht daran gedacht, dass Sie krank werden können oder für längere Zeit ausfallen oder verreisen.

Wieviel Vertrauen haben Sie zu Bankern oder Privatleuten hinsichtlich steuerlicher und juristischer Aspekte. Ist die Neutralität und Unabhängigkeit gewährleistet ? Bekommen Sie, die im Urteil des BGH XI ZR 56/05; OLG München; LG München I seit März 2007 zwingend vorgeschriebenen Informationen über Provisionen und "Kick-Backs" der beauftragten Banken?



...Finanzierungsberatung benötigen.

Auch im unternehmerischen Bereich ist die Finanzplanung eines der wichtigsten Geschäftsfelder des Managements. Wir stehen Ihnen auch hier mit praktischer Erfahrung persönlich zur Seite.



...feste Beratungskosten einplanen möchten.

Neben einer einmaligen fixen Aufnahmegebühr und einer monatlichen festen Grund- und Kostenpauschale wird der Aufwand nach Stundensätzen abgerechnet. Provisionen oder Vermittlungsentgelte irgendwelcher Art von Dritten werden nicht entgegengenommen. Verhandelte Preisvorteile kommen Ihnen direkt zugute.



Das "FAMILY OFFICE"


In Amerika hat dieser Begriff große Verbreitung gefunden. Gemeint ist damit die Planung von Vermögen im Rahmen der Familie. Vom Erwerb durch Gewinnerzielung, Lohn, Erbschaft, über die Vermögensmehrung durch Anlage, Sicherung durch Schutzmaßnahmen, bis hin zur Erbfolge und Altersversorgung. Dazu kommt die jeweilige Vertragsgestaltung, Überwachung und Steueroptimierung.

Das alles sollte optimal durch einen Partner Ihres Vertrauens über eine langjährige, persönliche Vertragsbeziehung organisiert sein, so dass auch die Kinder der Kinder in diesen Pool einbezogen werden und so langfristige Wünsche und Vorstellungen erfüllt werden können.

Was können Sie erwarten ?
Family Office steht für eine Kombination der Schnittstellen: Vermögen - Steuern - Recht - Alter.

Das Vermögen wird durch eine detaillierte Gesamtübersicht ermittelt und analysiert. Entsprechend dem Ergebnis werden die persönlichen Vermögensziele definieren. Eine steuerliche und rechtliche Sachprüfung mit Zukunftsbetrachtung schließt sich an. Die Ergebnisse der Planung werden laufend überwacht, angepasst und optimiert.


Juristische Unterstützung:

Für alle Rechtsfragen werden fachlich versierte Rechtsanwälte hinzugezogen.


Unterstützung durch Investment-, Versicherungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaften:

Durch die Zusammenarbeit mit Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaften sind wir sowohl im Finanzierungs- wie auch im Anlagenbereich, als unabhängige Vertreter ihrer Interessen überwachend  und unterstützend tätig. Unsere Berufserfahrung und die derzeitige Finanzkrise hat uns gelehrt den Banken mit größtem Misstrauen zu begegnen. Daher betrachten wir Banken nur als Mittel zum Zweck, aber nicht als Partner.

Unsere Partner/Vermögensberater für ihre Vermögensanlage sind im Bereich des Trust- und Fondsvermögens zuhause. Sie unterliegen keinen Konzern-Zwängen und verfolgen insbesondere Multi-Asset-Strategien im Fondsmantel oder im Versicherungsmantel während dieser unsicheren Wirtschaftsphase. Eine Diversifikation des Kapitals reduziert das Risiko einer Anlage und bietet Flexibilität, Steuervorteile und Inflationsschutz.

 

 

Beispiel und Vorschlag einer solcher Planung:

Im Bereich der Immobilien prüfen wir die Situation und Rendite der Vermietungsobjekte. Dabei stellt sich heraus, dass z.B. eine zu erwartende Großreparatur nicht mehr durch die Mieteinnahmen - in einer festgelegten Zeit  - gedeckt werden kann. Der Verkauf des Objektes steht zur Disposition. Bei der Prüfung der steuerlichen Aspekte steht die Frage des Spekulationsgewinnes im Raum. Sie brauchen eine Wertermittlung für den Verkauf. Dann sind die Kaufverträge zu prüfen und letztlich die Steuererklärung mit der Anlage zur Vermietung und Verpachtung zu erstellen. Nach Eingang des Kaufpreises ist die Art der Geldanlage zu besprechen. Je nach Alter, ggf. auch eine Schenkung an die Kinder zu erwägen? Vielleicht unter Auflagen? Wie wird sich die Erbschaftsteuer verändern? Was tun, zu welchem Zeitpunkt?  Lohn sich eine Bargeldübertragung, oder ist z.B. eine Sachschenkung des Geldes mit der Auflage zum Erwerb einer Immobilie für die Kinder günstiger?

Das Beispiel kann beliebig erweitert werden: Zum Beispiel möchte der Erblasser eine Erbauseinandersetzung der Kinder nach seinem Tod vermeiden und entscheidet sich für folgende testamentarische Lösung:

Tochter T erhält das Grundstück (1 Mio.€) und Sohn S bekommt Wertpapiere (800 T€). T soll an S einen Wertausgleich in Höhe von 100 T€ zahlen. Hier liegt eine Teilungsanordnung vor. Hätte T an S keinen Wertausgleich zahlen müssen, hätte ein Vorausvermächtnis an T  in Höhe von 200 T€ vorgelegen. Steuerlich hat eine Teilungsanordnung keinen Einfluss auf die Besteuerung des Erbfalls. Ergeben sich für Nachlassgegenstände Bewertungsvorteile (z.B. bei Grundstücken), so kommen alle Erben einheitlich in den Genuss dieser Begünstigungen. Hieran hat sich bis auf bestimmte Ausnahmen (z.B. begünstigtes Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) ab 2009 nichts geändert.


Sie geben uns die Ziele an, wir begleiten Sie auf dem Weg dahin. Wann immer Sie es wünschen, werden wir auch direkt für Sie als Bevollmächtigte auftreten.

 


Für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist die Pensionszusage ihres Unternehmens oder die Anlage als betriebliche Alterversorgung zu prüfen. Wann haben sie das letzte Mal die Verträge eingesehen oder gar auf Aktualität zur laufenden Rechtsprechung geprüft? Wir forschen nach, ob eine Deckungslücke aufgrund der veränderten Zinsberechnung der Versicherungen oder durch die Abwertungen der Fondsanlagen vorliegt und machen ihnen Vorschläge, wie sie diese Lücken durch flexible Versorgungsmodelle stopfen können und müssen. Weiterhin machen wir uns Gedanken über die bilanzielle Behandlung  einer unmittelbaren Versorgungszusage aufgrund der Neuregelung durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das geänderte HGB. Dabei werden die Möglichkeiten einer mittelbaren Zusage über eine Unterstützungskasse oder die Inanspruchnahme eines CTA besprochen. Die Frage wird gestellt, wie sie beispielsweise eine bilanzierte Pensionszusage steuerneutral in eine ausserbilanzielle betriebliche Altersversorgung umwandeln, im Hinblick auf eine Nachfolgeplanung des Unternehmens.


Nicht zuletzt aus dem Gesichtspunkt der Nachfolgeplanung heraus spielen diese Überlegungen eine tragende Rolle, sondern auch im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung.  Was passiert mit dem Versorgungskapital bei vorzeitigem Ableben? Wer gehört zu den Hinterbliebenen (im steuerlichen Sinne) und wen kann ich als Leistungsempfänger einsetzten, ohne die steuerliche Begünstigung zu verlieren und hohe Rückzahlungen zu riskieren?


Wir halten als Steuerberatungsgesellschaft ein umfangreiches Fachwissen in entscheidenden Wirtschaftsprozessen vor, das es uns - auch durch das neue Rechtsberatungsgesetz - erlaubt, ihnen nicht nur umfassende Beratung zukommen zu lassen, sondern auch als ihre Vertrauensperson praktisch tätig zu werden.

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 19. April 2010 um 20:48 Uhr